Kostenübernahme

  • Paartherapie

    Eine Sitzung à 90 Minuten kostet inklusive meiner Vor- und Nachbearbeitung 230 CHF für Selbstzahler/innen, kann aber auch über die Krankenkasse abgerechnet werden (Voraussetzungen dazu siehe unten).

  • Psychotherapie

    Sie bezahlen gemäss meinem zeitlichen Aufwand ca. 175 CHF pro Stunde bis zur Franchise selber, danach übernimmt die Grundversicherung der Krankenkasse. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung (siehe unten).

  • Psychologische Beratung

    Dieses Angebot eignet sich für Selbstzahler/innen und wird nicht durch die Krankenkasse abgedeckt. Eine Sitzung von 60 Minuten Dauer kostet inklusive meiner Vor- und Nachbearbeitung 160 CHF.

Paartherapie: Möglichkeiten der Kostenübernahme

Im Erstgespräch entscheiden Sie als Paar, wer welchen Teil der Kosten übernimmt und ob sie je eine separate oder eine gemeinsame Rechnung erhalten wollen. Pro Sitzung gilt der fixe Tarif von 230 CHF.

Selbstständige Finanzierung:

Über die Grundversicherung abrechnen:

Beide organisieren sich über einen Arzt eine ärztliche Anordnung für Psychotherapie. Die Anordnung bei Paartherapie unterscheidet sich nicht von einer klassischen Anordnung für Psychotherapie. Die Kosten berechnen sich gemäss meinem zeitlichen Aufwand und werden halb-halb auf beide aufgeteilt. Bis zur Franchise bezahlen Sie jeweils selber, danach übernimmt die Grundversicherung. Voraussetzung ist, dass beide bereit sind, unter einer offiziellen Diagnose zu laufen. Im ersten und zweiten Gespräch wird zusätzlich zum Paaranliegen geklärt, welche Diagnose je vergeben werden kann. Falls parallel eine Einzeltherapie bei einem anderen Therapeuten/in läuft, empfehle ich zur Sicherheit bei der Krankenkasse über die zweite Anordnung zu informieren.

Seit der Änderung des Psychologieberufe Gesetzes 2022 geben viele Zusatzversicherung keine Kostengutsprache mehr für Psychotherapie oder Paartherapie, weil Psychologen neu direkt über die Grundversicherung abrechnen können. Ich empfehle aber trotzdem, die Paartherapie-rechnungen Ihrer Zusatzversicherung einzuschicken und persönlich nachzufragen, ob die Kosten übernommen werden. Als Psychologin bin ich nicht ASCA-anerkannt.

Zusatzversicherung:

Ärztliche Anordnung für Psychotherapie:

Als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin ist meine Arbeit von den Schweizer Krankenkassen anerkannt. Ein beliebiger Arzt kann dazu diese ärztliche Anordnung unterschreiben. Mit einer solchen Anordnung übernimmt die Grundversicherung die Kosten. Die Franchise und ein Selbstbehalt bezahlen Sie weiterhin selber. Bringen Sie die Anordnung gerne am Erstgespräch mit oder lassen Sie sie von Ihrem Arzt per E-mail an mich schicken.

Sie können sich meine Kosten nicht leisten, möchten aber trotzdem Unterstützung von mir? Fragen Sie unverbindlich für eine Kostenreduktion an und wir schauen gemeinsam, was möglich ist.

“Wer nicht alles im Griff hat, hat dafür die Hände frei fürs Leben”